Nationales Kulturerbe. Das Kulturgutschutzgesetz im Spannungsfeld von Gemeinwohlinteressen und Privateigentum

Nationales Kulturerbe. Das Kulturgutschutzgesetz im Spannungsfeld von Gemeinwohlinteressen und Privateigentum

Projektleitung

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm
Prof. Dr. Charlotte Klonk

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Nina K. Kummer
Theodor Schöllgen

Studentische Hilfskräfte

N.N.

Förderung

DFG

 

Im Vorfeld der im Jahr 2016 verabschiedeten Novellierung des nationalen Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) gab es lautstarken Protest von Sammlern und Galeristen. Im Mittelpunkt der Kritik stand die Annahme, dass Eigentum an einer Sache dem Inhaber das Recht gibt, über diese frei zu verfügen. Mit dem Kulturgutschutzgesetz jedoch wird eine gegenläufige Vorstellung zum Ausdruck gebracht, die von einem ideellen Wert von Kunstwerken ausgeht, an denen ein legitimes kollektives Interesse besteht, auch wenn sich die Objekte in privater Hand befinden. Im konfliktreichen Spannungsfeld von Kollektiv- und Individualinteressen ist dieses Gesetz daher von besonderer Brisanz. Kriterien für die Einstufung von Werken als „national wertvoll“ wurden allerdings nie scharf formuliert, obgleich dies ein Ziel der jüngsten Gesetzesnovellierung war, und so zeigen die Unterschiede der Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes aus der Zeit der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und schließlich der Bundesrepublik Deutschland vor und nach der Wende ein außerordentlich wandelbares Verständnis von dem, was als „national wertvoll“ erachtet wird. Im Zentrum des Projekts steht eine Auswertung der Verzeichnisse der Bundesrepublik Deutschland seit 1955 – als eine bereits seit 1919 existierende Verordnung im Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung verankert wurde – und der mit diesem im Zusammenhang stehenden Schriften und Praktiken. Ziel ist es, Auskunft über die impliziten und expliziten Auswahlkriterien der verschiedenen Sachverständigenkommissionen in jüngerer Zeit zu erhalten und darüber zu einer grundsätzlichen Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes als staatliche Beschränkung privater Verfügungsgewalt über Eigentum zu gelangen. Mit der interdisziplinären Ausrichtung des Projektes sollen Ergebnisse und Empfehlungen für die Praxis erarbeitet werden, die weder allein kunst- und kulturhistorisch noch rein juristisch zu erzielen wären.