FAQ Praxismodul

FAQ Praxismodul

Allgemein

Wo finde ich das BA-Formular für das Praxismodul?
https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbkubimumewi/kunst-und-bildgeschichte/praktikum-m-ix_ba-kub-2014.pdf

Wo finde ich das MA-Formular für das Praxismodul?
https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbkubimumewi/kunst-und-bildgeschichte/praktikumsnachweis_ma-kub-2014.pdf

Wer muss das Formular unterschreiben?
Bei einem Praktikum nach Absolvieren zuerst die/der Praktikumsgeber:in und dann die/der Praxisbeauftragte des Instituts. Bei einer Arbeitsstelle nur die/der Praxisbeauftragte.

Wie muss ich das Formular einreichen?
Das Formular zur Anrechnung des Praxismoduls kann digital und auch mit digitalen Unterschriften eingereicht werden

Was muss ich neben dem ausgefüllten Formular sonst noch einreichen?
Eine Bescheinigung der Praktikums- oder Arbeitsgeber:innen, zum Beispiel in Form eines Praktikumszeugnisses oder eines Praktikums-/Arbeitsvertrages, aus der die Dauer und der Arbeitsumfang (z.B. Vollzeit, Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche, etc. oder die insgesamt geleisteten Stunden) klar hervorgeht. Bei BA-Studierenden wird zusätzlich das Datum des Studienbeginns benötigt. Ohne diese Unterlagen und Angaben ist eine Anerkennung nicht möglich!

Ist eine Tätigkeit/ein Praktikum im Ausland anrechenbar?
Ja, auch Tätigkeiten außerhalb Deutschlands können angerechnet werden, solange ein Anstellungs-/Praktikumsvertrag vorliegt und die Student:in selbst versichert ist.

An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anrechenbarkeit an die/den Praxisbeauftrage:n.
Fragen bezüglich Erasmus+ richten Sie bitte an das International Office https://www.international.hu-berlin.de/de/in-die-welt/programme/erasmus/erasmus-europa/praktikum oder an die/den Beauftragte:n des Instituts für Erasmus/Internationales https://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/internationales/kontakt/

Anerkennung eines Praktikums im Rahmen des Praxismoduls

Was muss ich vor Antritt eines Praktikums beachten?
Bitte halten Sie unbedingt vor Antritt des Praktikums Rücksprache mit der/dem Praxisbeauftragten, um alle Fragen des Fachbezugs und der Anerkennbarkeit zu klären.

Welchen Umfang muss das Praktikum haben?
Mindestens 250 Stunden oder 6 bis 8 Wochen in Vollzeit, vorzugsweise während der Semesterferien.

Muss das Praktikum an einem Stück und an einem Platz absolviert werden?
Das Praktikum sollte bei einem Arbeitgeber und an einem Stück absolviert werden.

Können auch Praktika anerkannt werden, die ich vor meinem Studienbeginn absolviert habe?
Nein. Praktika, die vor dem Start des BA absolivert wurden, können nicht angerechnet werden.

Kann ich ein Praktikum, dass ich zwischen dem BA- und MA absolviert habe, anrechnen lassen?
Ja, solange das Praktikum unmittelbar vor dem Beginn des MA-Studiums absolviert wurde. Dies gilt auch, wenn der BA an einer anderen Hochschule erfolgt.

Kann das Institut einen Kooperationsvertrag meines Praktikumsgebers unterschreiben?
Nein, der/die Praxisbeauftragte und das Institut können keine Kooperationsverträge mit Praktikumsgeber:innen schließen.

Gibt es finanzielle Förderungen oder Unterstützung für Praktika von Institutsseite?
Nein, leider gibt es keine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung eines Praktikums.

Anerkennung einer beruflichen Tätigkeit im Rahmen des Praxismoduls

Was ist eine praktische Tätigkeit?

Eine praktische Tätigkeit ist in der Regel eine Anstellung, kann u. U. aber auch eine ehrenamtliche Tätigkeit sein. Ob eine Tätigkeit anerkannt werden kann, hängt von den jeweiligen Aufgaben ab und kann nur für den konkreten Einzelfall entschieden werden.

Kann ich mir auch meinen Job mit fachlichem Bezug anrechnen lassen?
Prinzipiell ja. Bitte klären Sie die Anerkennbarkeit im konkreten Fall mit dem/der Praxisbeauftragten.

Ist eine berufsqualifizierende Ausbildung (zum Beispiel zur Restaurator:in) auch anrechenbar?
Ja, eine Ausbildung mit Fachbezug ist prinzipiell anrechenbar.

Kann ich meine selbstständige Tätigkeit mit Fachbezug anrechnen lassen?
Prinzipiell ja. Hierzu ist ein Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag nötig, auf dem der/die Studierende als Gesellschafter:in vermerkt ist. Ebenso ist ein Nachweis über die geleistete Arbeitszeit notwendig.

Kann mein:e Geschäftspartner:in in diesem Fall das Formular für mich unterschreiben?
Ja, wenn Ihr:e Geschäftspartner:in ebenfalls im Handelsregister und/oder Gesellschaftervertrag aufgeführt ist.