Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsamt
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Dorotheenstraße 26, 10117 Berlin
Bachelor- und Masterstudierende
Webseite: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbkubimumewi
Cornelia Weigt
Raum 203
Tel. (030) 2093-66160
cornelia_weigt@cms.hu-berlin.de
Anmeldung zum Verteiler des Prüfungsbüros:
Link: https://sympa.cms.hu-berlin.de/sympa/sigrequest/studiennews.kubi
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen (MAP) erfolgt online über AGNES
- Die Teilnahme an einer MAP bedarf der Anmeldung über AGNES
- Außerhalb der festgelegten Anmeldezeit können Sie sich nicht zur MAP anmelden.
- Nach Ablauf des Rücktritttermins können Sie nicht mehr von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten.
- Außerhalb der festgelegten Prüfungszeit werden keine MAP abgenommen.
Nach- und Wiederholungsprüfungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Studierende, die
– eine Prüfung wiederholen müssen,
– zum Prüfungstermin krank waren,
– aus triftigen Gründen von der angemeldeten Prüfung zurückgetreten sind, bzw. den 1. Prüfungszeitraum nicht nutzen konnten.
Prüfungs- und Anmeldetermine
Die Prüfungs- und Anmeldetermine entnehmen Sie bitte der Website des Prüfungsbüros: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbkubimumewi
Prüfungsberechtigung von akademischen Mitarbeiter*innen für Abschlussarbeiten
für den Prüfungszeitraum im Wintersemester 2024/25
Mitglieder im Prüfungsausschuss
Prof. Dr. Kathrin Müller und Prof. Dr. Claudia Blümle
Bewertung von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich wird das gesamte Notenspektrum zur Bewertung von Prüfungsleistungen herangezogen.
Es werden folgende Noten verwendet:
- 1 = sehr gut – eine hervorragende Leistung (oder etwas darunter 1,3)
- 2 = gut – eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt (oder etwas darüber 1,7 oder etwas darunter 2,3)
- 3 = befriedigend – eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht (oder etwas darüber 2,7 oder etwas darunter 3,3)
- 4 = ausreichend – eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt (oder etwas darüber 3,7)
- 5 = nicht ausreichend – eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt
(nach: Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU), Fassung vom 01.05.2017)