BA FAQ

FAQ zum BA Studiengang Kunst- und Bildgeschichte

 

BA Studienfachberatung

Kontakt für weiterführende BA Studienfachberatung: ikb-ba-studienberatung@hu-berlin.de. Termine werden per Email vereinbart.

Formulare und Informationen zum jeweiligen Anmelde- und Prüfungszeitraum finden Sie auf der Website des Prüfungsbüros. Siehe auch: FAQ zu Prüfungsangelegenheiten.


Generelle Informationen zum BA Studiengang Kunst- und Bildgeschichte und zu Fragen während des BA Studiums

Wie ist der BA Studiengang Kunst- und Bildgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin inhaltlich gestaltet?

Siehe Studiengangsbeschreibung

Wo kann man die neueste BA Studien- und Prüfungsordnung (StPO 2014) finden?

Die aktuell gültige Studien- und Prüfungsordnung (StPO 2014) findet sich unter:

In der Studien- und Prüfungsordnung sind alle Module, die zur Absolvierung des BA-Studiums nötig sind, sowie die Art und Anzahl der Leistungspunkte (LP) beschrieben.

Wie lange dauert die Regelstudienzeit?

6 Semester


Informationen zum Überfachlichen und Fachlichen Wahlpflichtbereich:

Was kann ich als Student*in der Kunst- und Bildgeschichte im „Überfachlichen Wahlpflichtbereich“ (ÜWP) belegen?

Im Rahmen des BA-Studiengangs der Kunst- und Bildgeschichte sind Module im Gesamtumfang von 20 LP im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) zu absolvieren. Der ÜWP umfasst

  • Module anderer Fächer
  • Angebote zentraler Einrichtungen (z.B. Sprachenzentrum, Career Center)
  • universitäre Gremientätigkeit (siehe Umfang der Anrechnungen)
  • Teilnahme an Projekttutorien oder Q-Tutorien nach freier Wahl.

Bitte beachten Sie: Es sind stets gesamte Module zu belegen, wie Sie von anderen Fächern/Einrichtungen für den ÜWP angeboten werden. Die Lehrangebote des ÜWP finden Sie auf AGNES.

Weitere Informationen zum ÜWP:

Was bietet die Kunst- und Bildgeschichte für Student*innen anderer Fächer im „Überfachfachlichen Wahlpflichtbereich“ (ÜWP) an?

Das ÜWP-Modul Perspektiven der Kunst- und Bildgeschichte besteht aus 3 Vorlesungen Ihrer Wahl und einer selbständigen Lektürearbeit. Entsprechende Literaturhinweise erhalten Sie in der jeweiligen Vorlesung.

Weitere Informationen:
http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/studium/ueberfachlicher-wahlpflichtbereich/

Welche Praxismodule sind im Fachlichen Wahlpflichtbereich zu belegen?

Im BA-Studiengang (PO 2014) sind im Fachlichen Wahlpflichtbereich entweder zwei Praxisorientierte Lehrveranstaltungen (Modul VIII) oder ein Praktikum/Qualifizierte praktische Tätigkeit (Modul IX) zu absolvieren. Die Webseite zum Praxismodul informiert über das Vorgehen zur Anrechnung eines Praktikums oder einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Rahmen des BA-Studiengangs.


Abschlussprüfung/ Bachelorarbeit (BA-Arbeit)

Hilfreiche Informationen und häufig gestellte „Fragen zum Abschluss“ an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät, finden Sie unter diesem Link.

Ich möchte mit der BA-Arbeit beginnen. Was sind die ersten Schritte?

  • Suchen Sie sich ein spannendes, handhabbares Thema, das Ihren Interessen entspricht.
  • Suchen Sie sich einen Dozenten/eine Dozentin, der/die Ihr Thema gut betreuen kann. Die jeweils aktualisierte Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
  • Kontaktieren Sie den Dozenten/die Dozentin Ihrer Wahl, um Ihre Themenvorstellung genauer zu besprechen.
  • Informieren Sie sich in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung über die formalen und zeitlichen Vorgaben.

Weitere konkrete Ratschläge zur Planung, Anmeldung und zum Verfassen Ihrer BA-Arbeit am Institut für Kunst und Bildgeschichte finden Sie im Leitfaden ab S. 25.

Wo und wann kann ich das Thema meiner BA-Arbeit anmelden?

Das Thema der BA-Arbeit ist beim Prüfungsbüro anzumelden (zum Formular). Die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann erfolgen, wenn

  1. die Module I bis VI erfolgreich abgeschlossen sind, und
  2. nicht mehr als 50 LP aus dem fachlichen Wahlpflichtbereich, dem überfachlichen Wahlpflichtbereich und dem Zweitfach offen sind.

Es empfiehlt sich die Lehrveranstaltungsnachweise der bestandenen Lehrveranstaltungen stets zeitnah im Prüfungsbüro einzureichen.

Wann beginnt und endet die Bearbeitungszeit für meine Abschlussarbeit?

Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie postalisch die Bestätigung des Themas sowie die Mitteilung Ihres Abgabedatums.


Neben- und Gasthörerschaft, Anrechnungen externer Lehrveranstaltungen

Sie sind an der HU im BA Studiengang eingeschrieben und möchten eine Lehrveranstaltung an einer anderen Universität belegen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie wird die Lehrveranstaltung an der HU angerechnet?

Vor dem Belegen und Beginn der Lehrveranstaltung: Informieren Sie sich zur Nebenhörerschaft an der anderen Universität. Klären Sie anhand des Vorlesungsverzeichnisses der anderen Universität und anhand der Modulbeschreibung Ihrer Studien- und Prüfungsordnung die Anrechenbarkeit der Lehrveranstaltung. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die zuständige Person für Einstufungen und Anrechnungen.

Nach Absolvieren der LV: Während der Sprechzeiten der zuständigen Person für Einstufungen und Anrechnungen weisen Sie mit dem Lehrveranstaltungsnachweis nach, dass Sie die Lehrveranstaltung besucht und ggf. eine Prüfung abgelegt haben. Wenn die Leistung angerechnet wird, reichen Sie diese im Prüfungsbüro ein.

Sie sind an einer anderen Universität eingeschrieben und möchten Lehrveranstaltungen an der HU belegen?

Kontaktieren Sie die Dozierenden, um die Möglichkeit einer Nebenhörerschaft zu erfragen. Wenn es von Seiten der Dozierenden möglich ist, füllen Sie folgendes Formular aus, lassen es erst von den Dozierenden unterschreiben und anschließend im Institutssekretariat (Raum 3.41) abstempeln. Weitere Informationen finden Sie hier.


Mutterschutzgesetz für Studierende

Ab dem 01.01.2018 sollen Studierende ihre Schwangerschaft der Universität mitteilen. Die Mitteilung ist schriftlich an die Studienabteilung, Referat Studierendenservice, zu richten. Nach der erfolgten Mitteilung kontaktieren die Studierenden die BA- (bzw. MA-) Studienfachberatung für ein Beratungsgespräch und die Erstellung der Gefährdungsanalyse.

Weitere Informationen:

Bei Problemen oder generellem Beratungsbedarf können Studierende sich auch in den offenen Sprechstunden oder per Email an das Familienbüro (familienservice@uv.hu-berlin.de) oder den Studierendenservice (MuSchutzStud@hu-berlin.de) wenden.


Nach dem BA-Studium

Informationen zum MA-Studiengang Kunst- und Bildgeschichte:
http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/studium/ma-studiengang/

Die Website des Vereins zur Förderung des Instituts für Kunst- und Bildgeschichte e.V. informiert über Veranstaltungen, Institutsvorträge und die AbsolventInnenfeier des IKB.