FAQ MA

FAQ zum MA-Studiengang Kunst- und Bildgeschichte

FAQ zur Bewerbung auf den MA-Studiengang: FAQ Bewerbung MA

MA Studienfachberatung

Kontakt für weiterführende MA Studienfachberatung und Anrechnungen von außerhalb der HU absolvierter Lehrveranstaltungen (MA Anrechnungen):
ikb-ma-studienberatung@hu-berlin.de.
Termine während der Sprechzeiten bitte per email zu vereinbaren.

Formulare und Informationen zum jeweiligen Anmelde- und Prüfungszeitraum finden Sie auf der Website des Prüfungsbüros.
Siehe auch: FAQ zu Prüfungsangelegenheiten


Generelle Informationen zum MA Studiengang Kunst- und Bildgeschichte und zu Fragen während des MA Studiums

Wie ist der MA Studiengang Kunst- und Bildgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin inhaltlich gestaltet?

Siehe Studiengangsbeschreibung und inhaltliche Kurzbeschreibung der Module: http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/studium/ma-studiengang/.

Wo kann man die neueste MA Studien- und Prüfungsordnung (StPO 2014) finden?

Die aktuell gültige Studien- und Prüfungsordnung (StPO 2014) findet sich unter:
Studien- und Prüfungsordnung Master „Kunst- und Bildgeschichte“ 2014
In der Studien- und Prüfungsordnung sind alle Module, die zur Absolvierung des MA-Studiums nötig sind, die Art und Anzahl der Leistungspunkte (LP) beschrieben.

Wie lange dauert die Regelstudienzeit?

4 Semester

Überfachfachlicher Wahlpflichtbereich (ÜWP):

Siehe: http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/studium/ueberfachlicher-wahlpflichtbereich/

Praxismodule (Modul VI und Modul V):

Das Modul VI: Praktikum kann als Wahlmöglichkeit statt des Moduls V: Praxisorientierte Lehrveranstaltungen absolviert werden. Die Website zum Praxismodul informiert über das Vorgehen zur Anrechnung eines Praktikums oder einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Rahmen des MA-Studiengangs.

Formular für die Anrechnung eines Praktikums (zum Formular für MA Studiengang StPO 2014)

Forschungsorientierte Vertiefung (Modul VII):

Das abschließende Modul VII: Forschungsorientierte Vertiefung dient der Vorbereitung der MA-Arbeit und kann erst belegt werden, nachdem die Module I-III abgeschlossen worden sind. In Ausnahmefällen ist dies bereits möglich, wenn nur wenige Leistungsnachweise in Modul I-III fehlen. Zur Beratung wenden Sie sich bitte an die IKB MA-Studienfachberatung.

Modul VII setzt sich aus einem Seminar, einem Kolloquium (in dessen Rahmen Sie die methodischen wie inhaltlichen Aspekte Ihrer Abschlussarbeit diskutieren können) und einer Modulabschlussprüfung zusammen. Das Kolloquium ist bei der/dem Dozierenden zu belegen, die/der die MA-Arbeit betreut. Es ist hilfreich, die/den gewünschten Betreuenden frühzeitig zu kontaktieren.

FAQ  zur Bewerbung auf den MA-Studiengang: FAQ Bewerbung MA


Abschlussprüfung/ Masterarbeit (MA-Arbeit)

Allgemeine Informationen und FAQ zu Studium und Prüfungen an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät, unter “Fragen zum Abschluss”: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/faq_studium_lehre#Nachweise.

Anmeldung des Themas der MA-Arbeit

Das Thema der MA-Arbeit ist beim Prüfungsbüro anzumelden (zum Formular). Die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann erfolgen, wenn die Module I bis III erfolgreich abgeschlossen sind sowie nicht mehr als 30 LP in den Modulen VI-VII und im überfachlichen Wahlpflichtbereich offen sind. (Die Masterarbeit ist nach der Studien- und Prüfungsordnung StPO 2014 nicht zu verteidigen.)

Lehrveranstaltungsnachweis (zum Formular): Es empfiehlt sich die Lehrveranstaltungsnachweise der bestandenen Lehrveranstaltungen zeitnah im Prüfungsbüro einzureichen.

Eigenständigkeitserklärung (zum Formular)

Wie lange haben Studierende zwischen der bestätigten Anmeldung der Abschlussarbeit und dem Abgabetermin Zeit? Welchen Zeichenumfang hat eine MA-Arbeit laut StPO?

Die Bestimmungen über Umfang und Bearbeitungszeit richten sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, siehe: Liste der Fachspezifischen Prüfungsordnungen (StPO). In der MA StPO 2014 ist die Bearbeitungszeit von 16 Wochen, der Zeichenumfang von ca. 65 Seiten (130.000 Zeichen ohne Leerzeichen) vorgesehen, vgl. S. 16 der Studien- und Prüfungsordnung MA 2014.


Neben- und Gasthörerschaft, Anrechnungen externer Lehrveranstaltungen

Teilnahme an Lehrveranstaltungen außerhalb der HU: Sie sind an der HU im MA Studiengang eingeschrieben und möchte eine Lehrveranstaltung an einer anderen Universität belegen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie wird die Lehrveranstaltung an der HU angerechnet?

Vor dem Belegen und Beginn der Lehrveranstaltung: Informieren Sie sich zur Nebenhörerschaft an der anderen Universität und klären Sie anhand des Vorlesungsverzeichnisses der anderen Universität die Anrechenbarkeit und Modulzuordnung der Lehrveranstaltung. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die IKB MA-Studienfachberatung.

Nach Absolvieren der LV: Während der Sprechzeiten der MA-Studienberatung (Terminvergabe per mail) weisen Sie mit dem Lehrveranstaltungsnachweis nach, dass Sie die Lehrveranstaltung besucht und ggf. eine Prüfung abgelegt haben. Wenn die Leistung angerechnet wird, reichen Sie diese im Prüfungsbüro ein.

Nebenhörerschaft externer Studierender: Sie sind an einer anderen Universität eingeschrieben und möchte Lehrveranstaltungen an der HU belegen.

Kontaktieren Sie die Dozierenden, um die Möglichkeit einer Nebenhörerschaft zu erfragen. Wenn es von Seiten der Dozierenden möglich ist, füllen Sie folgendes Formular aus, lassen es erst von den Dozierenden unterschreiben und anschließend im Institutssekretariat [Raum 3.41] abstempeln. Zu den allgemeinen Bestimmungen siehe: https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html.


Mutterschutzgesetz für Studierende

Ab dem 01.01.2018 sollen Studierende ihre Schwangerschaft der Universität mitteilen. Die Mitteilung ist schriftlich an die Studienabteilung, Referat Studierendenservice, zu richten. Nach der erfolgten Mitteilung kontaktieren die Studierenden die (BA- bzw. ) MA-Studienfachberatung für ein Beratungsgespräch und die Erstellung der Gefährdungsanalyse.

Bei Problemen oder generellem Beratungsbedarf können Studierende sich auch in den offenen Sprechstunden oder per mail an das Familienbüro (familienservice@uv.hu-berlin.de) oder den Studierendenservice (MuSchutzStud@hu-berlin.de) wenden.


Nach dem MA-Studium

Informationen zum Promotionsstudiengang Kunst- und Bildgeschichte: http://www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/studium/faq-promotion-phd-study/

Archiv der Abschlussarbeiten: seit 2010 sind Abschlussarbeiten in der Forschungsdatenbank ARTtheses verzeichnet.

Die Website des Vereins zur Förderung des Instituts für Kunst- und Bildgeschichte e.V. informiert über Veranstaltungen, Institutsvorträge und die AbsolventInnenfeier des IKB.

(Stand: Juni 2021)