Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Wahl am 10.01.2023
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Institute der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät
Institut für Archäologie
Institut für Kunst- und Bildgeschichte
(Wahlkreis I; Wahl am 10.01.2023)
Vertreterin: Dr. Anne Herzberg-Beiersdorf
Leitfaden für geschlechtersensible Sprache an der HU
Im Dezember 2019 hat die Universitätsleitung einen Leitfaden für eine geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Sprache an der HU beschlossen. Der vorliegende Sprachleitfaden bietet anwendungsorientierte Hinweise, wie Kommunikation im universitären Alltag geschlechtersensibel und inklusiv gestaltet werden kann.
Eine PDF-Version des Sprachleitfadens steht auf der Website der zentralen Frauenbeauftragten zum Download bereit.
Gleichstellungskonzept des Instituts für Kunst- und Bildgeschichte
Eine PDF-Version des Gleichstellungskonzepts steht zum Download bereit.
AG Entgeltgerechtigkeit
Die AG „Entgeltgerechtigkeit für Sekretariate“ hat sich im Juni 2021 im Plenum der dezentralen Frauenbeauftragten der HU gegründet. Aktiv unterstützt wird sie von der zentralen Frauenbeauftragten, Dr.in Ursula Fuhrich-Grubert. Inzwischen hat sie über 30 Mitglieder aus allen Statusgruppen und es finden regelmäßig Sitzungen statt.
Ins Rollen gebracht wurde der Stein durch die Kampagne “Fairnetzt Euch!” der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Die bukof fordert, endlich Entgeltgerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen in Hochschulsekretariaten zu schaffen. Das dazugehörige Positionspapier finden Sie hier.
Die AG hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, das Thema Entgeltgerechtigkeit für Sekretär:innen voranzutreiben. Auf der Frauenvollversammlung 2022 haben die anwesenden Frauen aller Statusgruppen eine Resolution verabschiedet, deren zentrale Forderung die generelle Eingruppierung der Sekretär:innen der HU in die Entgeltgruppe 8 des TV-L HU ist.
Ausschreibung der Frauenfördermittel des Instituts für Kunst- und Bildgeschichte
Entsprechend den
Frauenförderrichtlinien der Humboldt-Universität
stellt das Institut für Kunst- und Bildgeschichte einen Teil seines jährlichen Haushaltes für die Förderung von Frauen zur Verfügung (§ 9 Abs. 3).
Über die Ziele sowie das Verfahren zur Vergabe der Frauenfördermittel informieren die
Anträge auf Frauenfördermittel können bei der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Wahlkreis 1 Kathrin Heidenreich in schriftlicher und digitaler Form bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden. Es werden nur Sachmittel gefördert, deren Verausgabung nachträglich nachgewiesen werden kann. Das zu fördernde Ereignis muss nach dem Datum der Antragstellung liegen.
Die Anträge werden unter Vorbehalt der Haushaltszuteilung in 2024 entgegengenommen. Über die Anträge wird voraussichtlich im Juni 2024 entschieden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Heidenreich.
(Stand: März 2024)
Grundsätzliche Hinweise zur Antragsstellung finden Sie in den